Hiermit bestätige ich, dass ich der Betreiber der Photovoltaikanlage bin, für die ich Batterien bzw. Komponenten einer Photovoltaikanlage von SIGA Batteries GmbH erwerbe. Die Anwendung des Nullsteuersatzes setzt eine Installation der Solarmodule, Speicher, wesentlichen Komponenten auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, voraus. Wohnung, Privatwohnung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als Wohnung im Sinne dieser Vorschrift gelten daher auch Gebäude auf Freizeitgrundstücken und Gartenlauben in Kleingartensiedlungen. Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden. Die Steuerbefreiung gilt nur für Anlagen in Deutschland. Die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister beträgt mind. 300 Watt und nicht mehr als 30 Kilowatt (peak). Weitere Informationen zum §12 Abs. 3 UstG.
https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html
Diese Steuerbefreiungserklärung wird automatisch generiert, wenn der Kunde durch Auswahl bestätigt, daß die Vorraussetzungen nach §12 Abs. 3 UstG. erfüllt sind.